Turnbetrieb ab sofort wieder möglich!

Liebe TeilnehmerInnen,

wir dürfen euch darüber informieren, dass wir mit 13. Dezember 2021 unseren Turnbetrieb für Geimpfte und Genesene mit gültigem Nachweis/Bescheid wieder fortsetzen dürfen. Es gelten jene Bestimmungen, die bereits vor dem Lockdown gültig waren: 

  • Breitensport: Zutritt zu einer Sportstätte zur Sportausübung ist nur möglich, wenn man geimpft oder genesen ist – es gilt die 2G-Regel.
  • Trainingspersonal: Coaches und Betreuer/innen im Breitensport fallen aktuell  unter die 3G-Regel.
  • Nachwuchssport: Für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis.
  • Veranstaltungen: Zusammenkünfte mit mehr als 25 Teilnehmenden nur mehr mit 2G (bei mehr als 50 Teilnehmenden gilt eine Anzeigepflicht).
  • Registrierung: Es gilt weiterhin Contact-Tracing. Zur Kontaktpersonennachverfolgung müssen die Kontaktdaten aufgenommen werden.
  • Freiwilligkeit: Weiterhin sind die Hygienemaßnahmen freiwillig einzuhalten. Nicht auf regelmäßiges Händewaschen und desinfizieren vergessen.

Weitere Details findet ihr unter https://sportunion.at/corona-virus.

Euer Vorstand & die Übungsleiter des USC Siezenheim

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