Liebe TeilnehmerInnen,
wir dürfen euch darüber informieren, dass wir mit 13. Dezember 2021 unseren Turnbetrieb für Geimpfte und Genesene mit gültigem Nachweis/Bescheid wieder fortsetzen dürfen. Es gelten jene Bestimmungen, die bereits vor dem Lockdown gültig waren:
- Breitensport: Zutritt zu einer Sportstätte zur Sportausübung ist nur möglich, wenn man geimpft oder genesen ist – es gilt die 2G-Regel.
- Trainingspersonal: Coaches und Betreuer/innen im Breitensport fallen aktuell unter die 3G-Regel.
- Nachwuchssport: Für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis.
- Veranstaltungen: Zusammenkünfte mit mehr als 25 Teilnehmenden nur mehr mit 2G (bei mehr als 50 Teilnehmenden gilt eine Anzeigepflicht).
- Registrierung: Es gilt weiterhin Contact-Tracing. Zur Kontaktpersonennachverfolgung müssen die Kontaktdaten aufgenommen werden.
- Freiwilligkeit: Weiterhin sind die Hygienemaßnahmen freiwillig einzuhalten. Nicht auf regelmäßiges Händewaschen und desinfizieren vergessen.
Weitere Details findet ihr unter https://sportunion.at/corona-virus.
Euer Vorstand & die Übungsleiter des USC Siezenheim